Gemäss dem Lebensmittelgesetz (LMG) sowie den kantonalen Verordnungen und HACCP-Richtlinien müssen gastronomische Betriebe:
- alle kritischen Kontrollpunkte identifizieren und überwachen,
- Temperaturkontrollen in Spülmaschinen dokumentieren,
- bei behördlichen Kontrollen Nachweise vorlegen können (z. B. durch das Lebensmittelinspektorat des jeweiligen Kantons).
❗ Die Einhaltung dieser Vorschriften ist Pflicht – bei Verstössen drohen Abmahnungen oder sogar Betriebsschliessungen.
Warum die Maschinenanzeige allein nicht reicht
Viele Gewerbespüler zeigen eine Temperatur an – aber diese bezieht sich oft nur auf das Spülwasser im Tank und nicht auf die tatsächlich erreichte Temperatur auf dem Geschirr. Für eine sichere HACCP-konforme Kontrolle muss die Temperatur am Spülgut selbst gemessen werden.